Lärmaktionsplan Gladbeck

Die Kommunen aller EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Grundlage der Aktionspläne sind Lärmkarten, die für Gladbeck auf dem Online-Portal des Landes „Beteiligung NRW“ veröffentlicht worden sind. Dort können Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Anmerkungen zum Thema Straßenlärm geben.

Erfasst wurden in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen), aber keine kommunalen Straßen. Nun besteht für die Kommune die Aufgabe, bis zum Sommer 2024 den Lärmaktionsplan fortzuschreiben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung, die für kleinere Kommunen wie Gladbeck durch das Land NRW erstellt wurden, vorgestellt. Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung erfolgt im weiteren Verlauf die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der erste Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt.

Die Beteiligung über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ ist im Zeitraum vom 26. September 2023 bis zum 31. Oktober 2023 möglich. 

Link zur Beteiligung:

https://beteiligung.nrw.de/portal/gladbeck/beteiligung/themen/1004195

Die Lärmkartierung und Aktionsplanung für die Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.

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