Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Wenn Kinder und Jugendliche an einer psychischen Störung erkrankt sind, kann dies ihre Möglichkeiten einschränken, gleichberechtigt an Schule, Freizeit und sozialem Leben teilzunehmen.

Die in §35a SGB VIII verankerte Eingliederungshilfe hat zum Ziel, diesen Kindern und Jugendlichen die notwendige Unterstützung anzubieten, um einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung entgegenzuwirken.

Sollten Sie Fragen zu den Leistungsvoraussetzungen oder zu unserem Prüfverfahren haben, steht Ihnen der Fachbereich §35a
SGB VIII des Amtes für Jugend und Familie beratend zur Seite.

Antragstellung
Der Antrag zur Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII kann formlos beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck gestellt werden:

Offene Sprechzeit: 0 20 43 - 99 22 77
(Mo-Do: 8.30 Uhr-15.30 Uhr/Fr: 8.30-12.00 Uhr)

Vor Vollendung des 15. Lebensjahres erfolgt die Antragstellung durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in Vertretung für ihr Kind. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres kann der Antrag auch durch die Jugendlichen selbst gestellt werden (§ 36 SGB I).

Zuständige Dienststelle
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