Kinder- und Jugendinteressensvertretung

Die/der städtische Kinder- und Jugendbeauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Geschäftsführung und inhaltliche Begleitung des Jugendrates der Stadt Gladbeck
  • Lobbyist:in für die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kommunalverwaltung und -politik
  • Ansprechpartner:in für Kinder und Jugendliche zu kinder- und jugendrelevanten Themen
  • Allgemeine politische Bildung in Form von Planspielen, Bildungsveranstaltungen oder Bildungsreisen
  • Rathausführungen für Kindertagesstätten und Schulen
  • Netzwerkarbeit in der kommunalen Bildungslandschaft

 

Zuständige Dienststelle