Vollstationäre Pflege

In den derzeit 9 Gladbecker Pflegeheimen werden pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können, rund um die Uhr versorgt und betreut. Ist eine stationäre Dauerpflege in einem Pflegeheim erforderlich, tauchen viele Fragen auf, wie zum Beispiel:


Dürfen eigene Möbelstücke mitgebracht werden?
Sind Haustiere erlaubt?
Welche sozialen und kulturellen Angebote gibt es? 

 

Bevor eine Heimaufnahme erfolgen kann, muss die Pflegekasse eine Pflegestufe festsetzen und die Notwendigkeit einer Heimaufnahme bestätigen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden von der Pflegekasse folgende Beträge gezahlt:

 

Pflegegrad I Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich
Pflegegrad II 770 Euro
Pflegegrad III 1262 Euro
Pflegegrad IV 1775 Euro
Pflegegrad V 2005 Euro

 

Folgende Kosten stellt das Pflegeheim in Rechnung:

  • Kosten für die Pflege
  • Investitionskosten
  • Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für zusätzliche Leistungen

Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann finanzielle Unterstützung beim Sozialamt beantragt werden. Zum Beispiel können die Investitionskosten durch Pflegewohngeld bezuschusst werden.

 

Tipp:

Vergleichen Sie die Preise und Leistungen der Pflegeheime. Am besten, Sie besuchen einmal die Einrichtung Ihrer Wahl und machen sich vor Ort ein Bild.

 

Im Seniorenbüro erhalten Sie weitere Informationen.

 

Zuständige Dienststelle
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