Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) kann infrage kommen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, zu decken oder wenn Pflegebedürftige nicht pflegeversichert sind. Leistungen nach dem SGB XII sind dabei einkommens- und vermögensabhängig.

 

Bei stationärer Pflege (Heimunterbringung) wenden Sie sich bitte an den Kreis Recklinghausen, Fachdienst 56 (zentrale Telefonnummer des Kreises Recklinghausen: 02361/53-0).


Zuständige Dienststelle