Schaustellung von Personen

Wer gewerbsmäßig das Schaustellen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstaltet oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der vorherigen Erlaubnis des Amtes für öffentliche Ordnung (z.B.Stripteasevorstellungen an Weiberfastnacht).

Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Auflagen der Erlaubnis könen je jach Art und Schwere zur Zurücknahme der Erlaubnis oder zur Unterbindung der Veranstaltung führen.

Der Erlaubnisantrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Amt für öffentliche Ordnung zur Entscheidung einzureichen.

 

Kosten

Die Kosten der Erlaubnis liegen je nach Veranstaltungsgröße und Art zwischen 100,00 €€ und 800,00 €€.

Unterlagen

Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.

Zuständige Dienststelle
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner