Reisegewerbe

Wer ein Reisegewerbe betreibt und bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine solche Niederlassung zu haben, Waren oder Dienstleistungen aller Art anbietet (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen etc.), bedarf einer Reisegewerbekarte.

Die Reisegewerbekarte kann beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck

 

Gebühren:

400,00 €

 

 

Zuständige Dienststelle
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