Führungszeugnis

Für das Anliegen Führungszeugnis ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können dieses Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin erledigen.

Bürger*innen, die nachweisen müssen, dass sie nicht vorbestraft sind, benötigen ein Führungszeugnis.

Es gibt drei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis: Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem privaten Arbeitgeber, müssen Sie ein Privatführungszeugnis beantragen.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Bestimmte Stellen (z.B. Arbeitgeber oder Vereine) können auch die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden. Hier müssen Sie bei der Beantragung eine schriftliche Aufforderung von der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
  • Behördenführungszeugnis: Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis. Dafür wird die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen benötigt.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Zudem besteht  die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in Bonn (siehe Link unten).

Kosten

13 Euro, bzw. kostenlos bei Nachweis von Ehrenamt (Bar oder EC-Karte)

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über das Erweiterte Führungszeugnis, über ein Ehrenamt

Zuständige Dienststelle