Wohnungsnotfälle und von Räumung bedrohte Menschen

Der Fachdienst für Wohnungsnotfälle bietet allen Gladbeckerinnen und Gladbeckern:

  • Persönliche Beratung bei der Kündigung Ihres Mietvertrages, einer Räumungsklage oder Zwangsräumungen
  • Hilfestellung bei bestehender Obdachlosigkeit, beispielsweise nach einer Zwangsräumung oder der Entlassung aus einer Einrichtung
  • finanzielle Hilfe bei wohnungslosen Personen, die auf der Straße bzw. in ungesicherten Wohnverhältnissen leben.

Wir leisten bei drohendem Wohnungsverlust für Betroffene Beratung und Hilfestellung vor Ort.
Die Beratung erfolgt direkt und ohne Umwege mit dem Ziel der frühzeitigen Verhinderung von Obdachlosigkeit.

 

"Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern" ist das Ziel. Mietschulden, Kündigung des Mietvertrags, Räumungsklage oder Zwangsräumung können schnell zum Verlust der Wohnung führen. Die Mieterbüros bieten Hilfe bei der Bewältigung dieser Wohnungsnotfallproblematiken.

Betroffene können sich direkt und ohne Umwege beraten lassen.

Die Beratung ist natürlich vertraulich. Nur in Absprache mit den Betroffenen wird zum Vermieter, zur Vesatischen Arbeit oder anderen Institutionen Kontakt aufgenommen.

Kontaktaufnahme per E-Mail: 50-sozialarbeit@stadt-gladbeck.de

Wir bieten:


Beratung und Hilfe bei

  • Mietschulden
  • fristloser Kündigung
  • Räumungsklage
  • drohender Zwangsräumung
  • nicht bedarfsgerechten Wohnverhältnissen
  • Problemen im Wohnumfeld


Beratung, Vermittlung und Unterstützung bei

  • finanziellen Problemen
  • Sicherung der Miete
  • Antragstellung bei Ämtern
  • Zahlungsvereinbarungen mit dem Vermieter
  • Nachbarschaftskonflikten
  • Verselbständigung
Zuständige Dienststelle
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner