Hilfen zur Erziehung/Kinderschutz

Manchmal geraten Familien an ihre Grenzen. Wenn Eltern das Wohl der Kinder aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten können, haben sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung, auch unabhängig von ihren Eltern. 

Wenn sich Angehörige, Nachbarn, Verwandte oder Institutionen Sorgen um das Wohl von Kindern machen, können sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden. Von dort werden die Meldungen überprüft und ggf. Maßnahmen eingeleitet. 

Die breite Palette der Unterstützung reicht von ambulanten Angeboten (Erziehungsberatung, Gruppenarbeit oder sozialpädagogische Familienhilfe) bis hin zu stationären, bzw. teilstationären Hilfen wie z.B. Tagesgruppen, Einzelbetreuung sowie einer großen Bandbreite von verschiedenen Angeboten wie die der Sozialpädagogischen Familienhilfe oder der Unterbringung außerhalb des Elternhauses. Eltern haben nach einer Trennung außerdem die Möglichkeit, Beratung durch das Jugendamt in Anspruch zu nehmen. 

Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Behinderung vorliegt oder die von seelischer Behinderung bedroht sind haben einen Anspruch auf spezielle Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a.

Eltern, Kinder und Jugendliche, die traumatische Erfahrungen machen mussten, können zudem Unterstützung in Form von traumazentrierte Fachberatung erhalten. 

Zu den Angeboten der Hilfen zur Erziehung gehören außerdem der Pflegekinderdienst mit der Adoptionsvermittlungsstelle und die Jugendhilfe im Strafverfahren

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der offenen Sprechzeit persönlich oder telefonisch von Mo-Do von 08.30 – 15.30 Uhr und Fr von 08.30 – 12 Uhr unter der Telefonnummer 02043 – 99 22 77 oder per Fax unter 02043 – 99 15 10. 

Mittwochnachmittags geschlossen.

Zuständige Dienststelle