Versteigerungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34b Gewerbeordnung). Bei der Tätigkeitsausübung auf dem Gladbecker Stadtgebiet, ist der Antrag bei der Stadt Gladbeck zu stellen.

Kosten

Je nach Erlaubnis belaufen sich die Kosten zwischen 50,00 €€ bis 700,00 €€

Formulare

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbe

Zuständige Dienststelle
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