Schwerbehinderten-Parkausweise (EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau))

Der hellblaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleicherungen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. 
Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Berechtigtenkreis:

  • schwerbehinderte Menschen die über das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • schwerbehinderte Menschen die über das Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Für diesen Personenkreis gilt die Besonderheit, dass die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.

 

Gültigkeitsdauer:

Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.

 

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie persönlich erscheinen möchten!

Kosten

kostenfrei

Unterlagen

  • Kontaktdaten (vollständiger Name, Wohnadresse, Telefonnummer)
  • Geburtsdatum
  • Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung oder aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis (Vor- und Rückseite)
  • Lichtbild

Formulare

Die Anträge senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.

Zuständige Dienststelle
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