eID-Karte

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

 

Allgemeine Informationen

Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger online ausweisen.

Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich. 

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich. 

Sie benötigen das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)

Bearbeitungsdauer

Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Funktionbenötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes, liegt Ihre eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Aushändigung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde.

Kosten

37,00 € (Bar oder EC-Karte)

Unterlagen

gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)

Zuständige Dienststelle
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner