Vierter Lärmaktionsplan Gladbeck

Die Kommunen aller EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Grundlage der Aktionspläne sind Lärmkarten. In den Lärmkarten werden stark befahrene Hauptstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen), aber keine kommunalen Straßen erfasst.

Im Jahr 2024 wurde der mittlerweile vierte Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck veröffentlicht.

Dieser kann hier im Bereich Info-Material heruntergeladen werden.

Die Lärmkartierung und Aktionsplanung für die Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.

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