Seit dem 01.10.2024 wird kreisweit eine einheitliche Fachsoftware für die Bearbeitung von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eingesetzt. Die Umstellung erforderte eine vollständige Datenmigration, wodurch es zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Anträgen gekommen ist. Trotz der intensiven Bemühungen aller Mitarbeitenden sind diese Rückstände noch nicht vollständig aufgearbeitet. Das Amt für Soziales und Wohnen bittet daher weiterhin um Geduld und Verständnis, falls es bei der Bearbeitung von Anliegen zu längeren Wartezeiten kommt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter sgb-xii@stadt-gladbeck.de oder per Telefon (während der Öffnungszeiten) zur Verfügung. Bitte sehen Sie jedoch nach Möglichkeit von mehrfachen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. |
Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) kann infrage kommen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, zu decken oder wenn Pflegebedürftige nicht pflegeversichert sind. Leistungen nach dem SGB XII sind dabei einkommens- und vermögensabhängig.
Bei stationärer Pflege (Heimunterbringung) wenden Sie sich bitte an den Kreis Recklinghausen, Fachdienst 56 (zentrale Telefonnummer des Kreises Recklinghausen: 02361/53-0).