Leistungen Dorsten-Pass

Seit dem 01.04.2005 habens ich die Voraussetzungen für die Ausstellung von Dorsten-Pässen geändert.

In der Regel können Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, auch einen Dorsten-Pass erhalten. Dies sind Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung, Sozialgeld und AlG II, Bafög, Hilfe zur Pflege sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Der Dorsten-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro ausgestellt und ist jeweils längstens 1 Jahr gültig. Notwendig ist die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides.