Leistungen Anmeldung

Erforderlich zur Anmeldung des Wohnsitzes ist das persönliche Erscheinen.

Benötigt werden: Personalausweis und Reisepass (bei Anmeldung von mehreren Personen die Ausweispapiere aller Personen, die zur Anmeldung kommen), gesetzlich vorgeschriebener Vordruck (Anmeldeformular), vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie die Wohnungsgeberbestätigung.

Die Frist zur Anmeldung des Wohnsitzes beträgt 2 Wochen nach Wohnsitzwechsel.


Wohnungsgeberbestätigung


Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wurde die eigentlich im Jahre 2002 abgeschaffte Mitwirkung des Vermieters bei einer An-, Ab- und Ummeldung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug von außerhalb Dorsten) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Dorsten) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen, und ist berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Bei einer Abmeldung ist ebenfalls eine solche Bescheinigung vorzulegen, allerdings sind Abmeldungen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ohnehin nicht mehr notwendig, sondern nur noch bei ersatzloser Aufgabe einer Wohnung, wie z. B. bei einem Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe einer Zweitwohnung. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine wirksamere Bekämpfung von Scheinanmeldungen.

Ein aufüllbares Formular für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten auf der Seite.

Frist für die Anmeldung verlängert


Die Frist für die An-, Um- und Abmeldung wurde von 1 auf 2 Wochen verlängert.

Vorausgefüllter Meldeschein


Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, kann die Meldebehörde im Rahmen der Anmeldung Ihre Daten direkt von der vormals zuständigen Meldebehörde abrufen. Da alle Daten bei Anmeldung dann bereits vorliegen, können Unstimmigkeiten sofort geklärt werden. Weiterhin entfällt für Sie das Ausfüllen eines Meldeformulares, Tippfehler werden dadurch ebenfalls vermieden. Leider gibt es eine Frist für die Behörden bis 2018, die Daten zur Verfügung zu stellen. Zumindest in NRW ist die Bereitstellung der Daten jedoch bereits verpflichtend, so dass die meisten Anmeldungen von diesem Verfahren profitieren werden.

Und sonst?

Anmeldung von minderjährigen Kindern

Sofern nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit einem minderjährigen Kind haben oder der Wohnsitz eines Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, wird bei einer An- oder Ummeldung die schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten benötigt.

Liegt die alleinige Sorge nur bei einem Elternteil, legen Sie bitte der der An- oder Ummeldung

  • entweder den Sorgerechtsbeschluss oder
  • eine Entscheidung eines Familiengerichtes über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Elternteils vor.

 

 


Das Bundesmeldegesetz beinhaltet eine Vielzahl weiterer Änderungen (z. B. Abschaffung der Meldepflicht in Krankenhäusern), die jedoch überwiegend nicht praxisrelevant sind und daher hier nicht alle aufgeführt werden.

Kosten


Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine Änderung des Fahrzeugscheins kostet 11,40 Euro.

 

 

 

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