Leistungen Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Die Abmeldung des Wohnsitzes kann sowohl persönlich als auch schriftlich erfolgen.
Benötigt wird der gesetzlich vorgeschriebene Vordruck (Abmeldeformular), vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Die Frist zur Abmeldung des Wohnsitzes beträgt 2 Wochen nach Wohnsitzwechsel.

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