Leistungen Kanaluntersuchung

Gesetzliche Vorgaben und die Beanspruchung der Entwässerungskanäle erfordern eine regelmäßige Inspektion zum frühzeitigen Erkennen von Schäden und zur Minimierung von Wartungs- und Sanierungsarbeiten.

In NRW ist seit dem 01.01.1996 die Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen (SüwVKan) in Kraft. Die Umsetzung dieser Verordnung erfordert die Prüfung der Kanalisationen auf verschiedene Weise innerhalb vorgegebener Zeitintervalle. Die Prüfung bzw. Untersuchung umfasst die erstmalige Datenerfassung - u.a. zur Datenverwaltung mittels der Kanaldatenbank -, die Feststellung von Ablagerungen und die Prüfung des Zustandes nach Abschluss der Ersterfassung innerhalb vorgegebener zeitlicher Abstände (Wiederholungsinspektion).

Die Art der Prüfung kann durch optische Kontrolle bzw. Inaugenscheinnahme, Begehung oder Kanalfernsehuntersuchung - wobei mittels Videoaufzeichnung der Zustand der Kanalisation festgehalten wird - erfolgen.

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