Leistungen Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ab sofort nur noch möglich bei der Ausländerbehörde (in der Regel nach Terminabsprache).

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass bei Ausländern mit gültigem Aufenthaltstitel
  • aktuelle Gehaltsabrechnung
  • persönliche Daten des Gastes (Name, Geburtsdatum, Anschrift im Heimatland, Passnummer)

Zuständige Fachbereiche

Kosten:

25,00 Euro