Leistungen Brandschutzdienststelle - Vorbeugender Brandschutz

Aufgabe der Brandschutzdienstelle ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Kosten nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW bei Stellungnahmen zur Vorbereitung von Bescheinigungen der staatl. anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes nach § 67 BauO NRW