Leistungen Vermögens- , Beteiligungsverwaltung

Über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts ist nach § 112 Abs. 3 GO ein Bericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

 Nachdem der Rat den Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen hat, wird er zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird im Amtsblatt hingewiesen.

Die Beteiligungsberichte stehen im Internet unter der Rubrik Verwaltung & Service - Rat & Verwaltung - Haushalt - unter den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung.

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