Leistungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Der Rat der Stadt beschließt jedes Jahr eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan und einen Haushaltssanierungsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.

Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Für das Jahr 2019 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 450 v.H., für die Grundsteuer B auf 780 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 495 v.H. festgesetzt.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Dazu liegt der Entwurf der Haushaltssatzung zur Einsichtnahme aus. Darauf wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

Der Haushalt und Haushaltssanierungsplan sehen im Internet unter der Rubrik Verwaltung & Service - Rat & Verwaltung - Haushalt -  zur Verfügung.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner