Leistungen Gewerbegrundstücke

Das Wirtschaftsförderungsamt ist zuständig für den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken. Anträge sind schriftlich mit folgenden Angaben zu richten: 1. Lagebeschreibung oder Katasterbezeichnung 2. Beabsichtigte Nutzung

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Unterlagen:

Lagebeschreibung oder Katasterbezeichnung, Ausführungen zur beabsichtigten Nutzung