Leistungen Ausgleichszahlungen für bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft

Bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch geeignete Maßnahmen wie z.B. das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auszugleichen. Die Kosten für diese Ausgleichsmaßnahmen können von der Gemeinde geltend gemacht werden.

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