Leistungen Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die sich für das Stadtgebiet aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Flächennutzung (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfsflächen, Straßen) in den Grundzügen dar. Der FNP muss an die Vorgaben des regionalen Gebietsentwicklungsplanes (GEP) angepasst werden und ist behördenverbindlich ("Vorbereitender Bauleitplan"). Ein Rechtsanspruch kann aus ihm nicht abgeleitet werden. Bei der Aufstellung oder Änderung des FNP müssen die Träger öffentlicher Belange ebenso beteiligt werden wie die Einwohner. Jeder Bürger kann Anregungen oder Bedenken innerhalb des Verfahrens vorbringen, die eingehend geprüft werden. Unter den Voraussetzungen neuer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen wurde in den letzten Jahren der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu aufgestellt und ist seit 26.06.2009 wirksam.

Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan erhalten Sie hier.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner