Leistungen Einzelhandelskonzept/Zentrenkonzept

 

Ein städtisches Einzelhandels- bzw. Zentrenkonzept dient der planerischen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung von Innenstadt und Stadtteilzentren und unterstützt die Entscheidungen, wo und mit welchem Ziel Bebauungspläne aufzustellen sind. Um eine gewisse Verbindlichkeit zu erreichen, wird das Einzelhandelskonzept durch den Rat als städtisches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.

Obgleich das Einzelhandelskonzept als "informelle Planung" keine direkten eigentumsrelevanten Auswirkungen hat und Baurechte weder begründet noch versagt werden, dient es häufig als Genehmigungsgrundlage für die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt und wird von den Genehmigungsbehörden zunehmend eingefordert.

Auf der Grundlage handelswirtschaftlicher Basisdaten erarbeitete die Stadt Dorsten 2009 erstmals ein "Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Dorsten". In diesem Konzept zur Einzelhandelssteuerung ist u.a. festgelegt, nach welchen Gesichtspunkten die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt erfolgen soll und welche Warensortimente in den Zentren angeboten werden dürfen („Dorstener Sortimentsliste“).

2019 wurde das Einzelhandelskonzept auf Grundlage einer aktualisierten Bestandsanalyse des Dorstener Einzelhandels fortgeschrieben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte 2020. Im April 2021 wurde das Einzelhandelskonzept beschlossen.

 

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Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Vestische Gruppe
Frau Majnaric
Tel. 0209 / 388-116

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