Leistungen Bauleitplanverfahren

Als Bauleitpläne werden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan bezeichnet. Bei deren Aufstellung sind durch das Baugesetzbuch festgelegte Verfahrensschritte zu beachten. Hierzu gehört im Wesentlichen die Beteiligung der Bürger und wichtiger anderer Institutionen, Behörden und Stellen, die Anregungen und Bedenken zur Planung äußern können.

Der Rat der Stadt hat alle eingehenden Anregungen und Bedenken zu prüfen und über sie zu entscheiden. Rechtskraft können die Bauleitpläne erst nach der sachgerechten Abwägung und Prüfung dieser Anregungen und Bedenken erlangen.

Terminabsprachen werden dringend empfohlen!

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