Leistungen Landesentwicklungsplan

Im Landesentwicklungsplan sind die großräumigen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, z. B. zur Entwicklung der Wohnbau-, Gewerbe- oder Freiflächen, sowie u. a. die Zentrenstruktur (Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum) festgelegt. Der seit 1995 wirksame Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP´95) wurde nach zwei umfassenden Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit 2016 auf eine neue Grundlage gestellt (LEP NRW).

Der Regionalplan und der kommunale Flächennutzungsplan müssen sich am LEP orientieren. Der neue Landesentwicklungsplan macht weiterhin raumordnerische Vorgaben zur Einzelhandelsentwicklung in den Städten und Gemeinden, so z.B. zu den für die geordnete Zentrenentwicklung relevanten Warensortimenten. Hieraus werden die für die Stadtentwicklung bedeutsamen zentrenrelevanten bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimente abgeleitet ("Dorstener Liste").

Zuständigkeit anderer Stellen: 

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW

40190 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 61772-0                                                                   

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
Tel. 0251 / 411-0

Zuständige Fachbereiche