Leistungen Lärmschutzplanung

Die Stadtplanung ist laut Gesetz verpflichtet, "gesunde Wohnverhältnisse" zu schaffen. Lärm, z. B. verursacht durch Gewerbebetriebe oder Verkehr, kann Stärken erreichen, die ein gesundes Wohnen nicht mehr gewährleisten. Die Bauleitplanung hat Schutzvorkehrungen zu treffen, um gegenwärtige und künftige Immissionen auf verträgliche Maße zu reduzieren. Hierfür gelten Richtwerte der TA Lärm, die einzuhalten sind.

Zuständige Fachbereiche