Leistungen Kriegsopferfürsorge

Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge

Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer) oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienst), dem Zivildienstgesetz (Zivildienst), dem Häftlingshilfegesetz (ehemalige politische Häftlinge), dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) oder dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten gewährt wird, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Berechtigten nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle, Münster, 48133 Münster, erbracht.

Anträge stellen oder Unterlagen abgeben können Sie auch bei der Stadt Dorsten, Bismarckstr. 1, 46284 Dorsten

Ansprechpartner

Unterlagen:

Personalausweis, Bescheid über die Ausgleichsrente