Leistungen Spendenbescheinigungen für gemeinnützige städtische Einrichtungen

Grundsätzlich sind Geld- und Sachspenden zugunsten der Stadt Dorsten und deren Einrichtungen möglich und selbstverständlich auch gewünscht. Bei Spenden an Vereine wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Vereine. Diese sind seit dem 01.01.2000 selbst berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Damit eine Spende an die Stadtverwaltung steuerlich berücksichtigungsfähig ist, müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzung erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Verwendungszweck gemeinnützig ist. Ob das im Einzelnen der Fall ist, können Sie bei der unten angegebenen Sachbearbeiterin erfahren. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld über die Voraussetzungen, damit nachher ein Ausstellen der Spendenbescheinigung problemlos erfolgen kann.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Die Bearbeitung von Spendenangelegenheiten ist grundsätzlich kostenfrei. In Einzelfällen können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich nach der Verwaltungsgebührensatzung richtet.

Unterlagen:

Bei Sachspenden von Firmen ist ein Nachweis über den Entnahmewert aus dem Betriebsvermögen vorzulegen. Bei privaten Sachspenden ist die Rechnung vorzulegen. Bei Geldspenden ist die Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Datums der Überweisung hilfreich.