Leistungen Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühren werden im Rahmen des differenzierten Gebührenmaßstabes erhoben. Sie berücksichtigen die Menge des abzuleitenden und zu behandelnden Schmutzwassers. Die der Gebührenberechnung zugrunde liegende Menge ist die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Versorgungsanlagen zugeführte Frischwassermenge, abzüglich der nachgewiesenen auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge. Die Benutzungsgebühr der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt 2,27 € je cbm Schmutzwasser (Stand 01.01.2021). Weitere Einzelheiten können Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern erfahren.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Die Bearbeitung von Angelegenheiten zu Grundbesitzabgaben wie den Schmutzwassergebühren ist grundsätzlich kostenfrei. In Einzelfällen können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich nach der Verwaltungsgebührensatzung richtet.

Unterlagen:

Grundbesitzabgabenbescheid oder Kassenzeichen sofern vorhanden

Links: