Leistungen Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr wird im Rahmen des differenzierten Gebührenmaßstabes erhoben und berechnet sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, die an die Entwässerungsanlage direkt oder indirekt angeschlossen ist. Die Benutzungsgebühr beträgt 0,82 € je qm an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstücksfläche (Stand 01.01.2021).

Sofern Sie die Absicht haben, Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück zu versickern, informieren Sie sich bitte unter dem Stichwort "Regenwasserversickerung". Dort finden Sie neben rechtlichen und praktischen Hinweisen auch einen Vordruck für das Anzeigeverfahren zur Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Die Bearbeitung von Angelegenheiten zu Grundbesitzabgaben wie die Niederschlagswassergebühren ist grundsätzlich kostenfrei. In Einzelfällen können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich nach der Verwaltungsgebührensatzung richtet.

Unterlagen:

Grundbesitzabgabenbescheid oder Kassenzeichen