Leistungen Straßenreinigungsgebühren

Die Sraßenreinigungsgebühren werden mit den Grundbesitzabgaben erhoben. Sie wurden bis zum Jahre 2006 anhand der zu berücksichtgenden Frontlänge, mit der das Grundstück an eine zu reinigende Straße angrenzt oder dieser zugewandt ist, der Straßenart und der Anzahl der Reinigungen berechnet.

Seit dem 01.01.2007 wird für die Ermittlung der Straßenreinigungsgebühren statt der Frontmeter die Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Zudem wird seither eine differenzierte Straßenreinigungsgebühr für die Sommerwartung und den Winterdienst erhoben.

Übersicht über die seit dem 01.01.2021 geltenden Gebührensätze je Quadratmeter Grundstücksfläche:

Sommerwartung:
überörtliche Verkehrsstraßen (Klasse 531)        0,0969 €
innerörtliche Verkehrsstraßen (Klasse 532)       0,0969 €
Anliegerstraßen (Klasse 533)                           0,0323 €
Fußgängerzone (Klasse 535)                            1,1628 €
Verbindungswege Barkenberg (Klasse 538)       0,0969 €

Die Winterwartung ist eingeschränkt und nur noch in der Priorität 1 durchgeführt.
Priorität 1 (Klasse 561):                                 0,0223 €

Klassen 520 und 580:                       keine Gebührenpflicht

Die Straßenreinigungsgebühr errechnet sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Gebührensatz für die Reinigungsklasse. In Einzelfällen (z. B. bei Eckgrundstücken und bei Hinterliegergrundstücken mit Zugangsmöglichkeiten zu mehreren Straßen) ist die Grundstücksfläche mehrfach (nach der Anzahl der gereinigten Erschließungsstraßen) zu veranlagen. Die für das Grundstück maßgeblichen Reinigungsklassen können Sie dem Abgabenbescheid oder der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Straßenverzeichnis) entnehmen.  

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Die Entgelte für Leistungen richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung

Unterlagen:

Grundbesitzabgabenbescheid oder Kassenzeichen

Links: