Leistungen Anliegerbescheinigung

Mit der Anliegerbescheinigung erhalten Interessierte Auskunft darüber, ob und inwieweit für ein Grundstück Erschließungsbeiträge und/oder Straßenausbaubeiträge gezahlt worden sind oder ob diese zukünftig noch anfallen. Diese Auskunft kann z. B. beim Kauf eines Grundstücks oder im Rahmen einer Finanzierung hilfreich sein.

Diese Anliegerbescheinigung muss in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) formlos unter Angabe der Adresse und Grundstücksbezeichnung (Gemarkung/Flur/Flurstücksnummer/n) beantragt werden.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Verwaltungsgebühr ab 35 €

Unterlagen:

Keine Unterlagen erforderlich.

Formulare / Ortsrecht / Satzungen:

Keine Formulare zur Beantragung erforderlich.

Voraussetzungen:

Keine.

Links: