Leistungen Optionsrecht - Staatsangehörigkeit

Mit Wirkung vom 20.12.2014 ist eine Reform der sog. Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.

Sie gilt für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind und neben der ausländischen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben haben. Sie dürfen neben der deutschen auch die ausländische Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft behalten.

Die Optionspflicht, also die Pflicht, sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, tritt voraussichtlich noch in ganz wenigen Fällen ein.

Die Optionspflicht gilt nur für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip mit ihrer Geburt oder nach der Übergangsregelung (altes Optionsrecht) erhalten haben und daneben noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht in Deutschland aufgewachsen sind.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Optionsrecht finden Sie u. a. auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de).

Sollten Sie Beratungsbedarf zu dem Thema haben, so nehmen sie bitte Kontakt zu Frau Sander auf und vereinbaren einen Gesprächstermin.

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