Leistungen Negativbescheinigung - Antrag

Negativbescheinigung

Sofern Sie einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie kein/e deutsche/r Staatsangehörige/r sind, können Sie eine so genannte Negativbescheinigung beantragen.

Es kommt immer wieder vor, dass Personen gegenüber ausländischen Behörden nachweisen müssen, dass sie z. B. während ihres langjährigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.

Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Heimatstaat eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder ein Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würde.

Die Gebühr für eine Negativbescheinigung beträgt EUR 25,00 und kann bar oder mit EC-Karte im Bürgerbüro bezahlt werden.

Die Negativbescheinigung erhalten Sie nur durch persönliche Aushändigung, unter Vorlage Ihres gültigen Nationalpasses sowie gültigen Aufenthaltstitels und der Quittung über die gezahlte Gebühr.

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