Leistungen Vorkaufsrechte der Gemeinde

Die Vorkaufsrechte ermöglichen der Gemeinde, zur Sicherung und Verwirklichung der städtebaulichen Ordnung Eigentum an Grundstücken anstelle eines feststehenden Käufers zu erwerben, um das äußerste Mittel der Grundstücksbeschaffung - die Enteignung - zu vermeiden. Wo keine speziellen städtebaulichen Interessen vorliegen, besteht für die Gemeinden kein Vorkaufsrecht, ebenso nicht beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten.

 

Diese Einschränkung ist aufgehoben bei allen bebauten und unbebauten Grundstücken in einem Umlegungsgebiet (Bodenordnungsverfahren). Hier steht der Gemeinde ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

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