Leistungen Wettbürosteuer

Die Stadt Dorsten erhebt seit dem 01.01.2016 eine Wettbürosteuer. 

Der Besteuerung unterliegen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse, insbesondere durch das Aufstellen von Bildschirmen, auf denen Sportübertragungen gezeigt werden, ermöglichen (Wettbüros).

Der Steuersatz für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten beträgt seit dem 01.01.2018 drei Prozent vom Brutto-Wetteinsatz.

Für An- und Abmeldungen von Wettbüros oder bei Änderungen ist der Vordruck Wettbürosteuer-Meldung zu verwenden. 

 

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