Leistungen Umweltprüfung

Als Umweltprüfung werden alle Vorgänge bezeichnet, im Rahmen dessen ein Vorhaben Auswirkungen auf Mensch und Natur haben kann bzw. ein Vorhaben umweltverträglich, d.h. im Einklang mit Mensch und Natur stattfinden soll. In der Regel finden diese im Rahmen von Planverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmingungsverfahren u.a.) statt. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sieht für bestimmte Vorhaben (z. B. Straßen, Deponien, Gewässerumbau etc.) eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Für Vorhaben gemäß Baugesetzbuch ist eine Umweltprüfung i. d. Regel vorgeschrieben. Sie ist unselbständiger Bestandteil von Zulassungsverfahren und soll die Auswirkungen dieser Vorhaben frühzeitig, d. h. vor der Genehmigung des Projektes, in der Bau-, Betriebs- und ggf. Nachbetriebsphase auf die Umwelt bzw. die genannten Schutzgüter ermitteln, beschreiben und bewerten. Diese Bewertung ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.

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