Leistungen Lohnsteuerkarten

Für das Jahr 2011 wird keine neue Lohnsteuerkarte ausgestellt.

Künftig wird das farbige Dokument aus Pappe durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.  Steuerkarten für das Jahr 2010 können nur noch bis zum 30.11.2010 ausgestellt werden, das gilt auch für Ersatzlohnsteuerkarten.Ebenfalls können Änderungen der Steuerklassen oder die Eintragung von Freibeträgen nur noch bis zum 30.11.2010 erfolgen.
Die Lohnsteuerkarte 2010 ist  auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens gültig. Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch Korrekturen am Ende des Jahres vermieden werden.

Dabei sind ab 1.1.2011 nicht mehr die Meldebehörden, sondern die Finanzämter für alle Änderungen  der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Künftig werden die Daten der Lohnsteuerkarten von den Gemeinden elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

Zuständiges Finanzamt für die Stadt Dorsten ist das Finanzamt Marl. Nähere Informationen, auch zu den dortigen Öffnungszeiten, finden Sie auf der Internetseite www.finanzamt-marl.de

Ansprechpartner

Kosten:

5,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte

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