Leistungen Führungszeugnisse

Ab dem 1. September 2014 können Sie Führungszeugnisse direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Die fällige Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis kann mit  dort  einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.

Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Führungszeugnis kann ab 14 Jahren unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Ab dem 18. Lebensjahr ist die Antragstellung persönlich vorzunehmen.

Falls der Antragssteller ab dem 18. Lebensjahr nicht persönlich vorsprechen kann, hat er die Möglichkeit das Führungszeugnis im Bürgerbüro schriftlich zu beantragen (eine formlose Vollmacht reicht hierbei nicht aus!). Dabei muss ein Antrag mit den Personendaten (Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname/n, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Staatsangehörigkeit) beim Bürgerbüro vorgelegt werden. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn Sie beabsichtigen das Führungszeugnis schriftlich zu beantragen, ist es zu empfehlen sich vorher telefonisch mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen.

Welche Führungszeugnisse gibt es?

für private Zwecke (Belegart N) oder
zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Beide Belegarten können auch als erweitertes Führungszeugnis beantragt werden!

Was wird benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers oder des gesetzlichen Vertreters, wenn der Antragssteller unter 18 Jahre alt ist
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Bei einem behördlichen Führungszeugnis: Anschrift der Behörde

Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?

Seit dem 01.05.2010 kann eine Privatperson neben den oben genannten auch ein erweitertes Führungszeugnis im Bürgerbüro beantragen.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird nach §30a Abs. 1 BZRG nur aus einem der folgenden Gründen erteilt:

  • gesetzliche Bestimmungen oder
  • Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII oder
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
  • eine sonstige Tätigkeit, die vergleichsweise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen

Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des §30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.

 

Europäisches Führungszeugnis für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten künftig verpflichtend

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ab dem 31. August 2018 ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Bisher konnten sie wählen, ob ihnen ein nationales oder ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden sollte. Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes wird dieses Wahlrecht künftig entfallen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Für alle Führungszeugnisse eine einheitliche Gebühr in Höhe von 13 € fällig. Diese kann im Bürgerbüro per EC Karte oder bar beglichen werden. Bei der schriftlichen Beantragung muss der Betrag per Scheck beigefügt werden.

Ihr Antrag wird sofort durch die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros bearbeitet und an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird. Von dort erhalten Sie das Führungszeugnis für private Zwecke direkt an Ihre Anschrift oder der Versand erfolgt an eine andere Behörde.

Auf die Bearbeitungszeit für die Ausstellung und Versendung Ihres Führungszeugnisses hat die Stadt Dorsten keinen Einfluss. Die Zustellung kann bis zu 14 Werktagen dauern, bei Europäischen Führungszeugnissen bis zu 4 Wochen..

Kosten:

13,00 Euro

Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass

Links: