Leistungen Einbürgerungen

Sie haben (noch) keine deutsche Staatsbürgerschaft, einen gesicherten Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet und halten sich seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland auf? Dann können Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen.

Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung haben wir für Sie hier kurz zusammengestellt:

Je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer wird die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert und komplex ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden. Für einen ersten Überblick steht Ihnen die Broschüre zu Einbürgerungen zur Verfügung (s. Link unten). Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie bei der Ansprechpartnerin in der Einbürgerungsbehörde erfragen. Die Kontaktinformationen sind unten aufgeführt.

Für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen Sie grundsätzlich:

  • eine geklärte Identität und aktuell gültige Ausweisdokumente
  • einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis etc.)
  • ein Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde 

Wenn Sie Interesse an einer Einbürgerung und an einem Beratungsgespräch haben, mailen Sie dies am besten der Ansprechpartnerin in der Einbürgerungsbehörde unter einbuergerungen@dorsten.de . Von dort aus erhalten Sie nähere Informationen.

 

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Links: