Leistungen Großraum- und Schwertransporte

Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher nur mit einer besonderen Erlaubnis und/ oder Ausnahmegenehmigung (gem. § 29 Abs. 3 StVO und/ oder §§ 46 Abs. 1 Nr. 5, 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO) im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Diese kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauererlaubnis/ -ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Hinweis:

Im Kreis Recklinghausen ist für die Bearbeitung von Erlaubnissen gem. § 29 Abs. 3 StVO die Kreisverwaltung Recklinghausen zuständig.

 

Die Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist über die bundesweit genutzte Online- Anwendung „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (zur VEMAGS-Anmeldung) beantragen. 

Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)

Im Stadtgebiet Dorsten wird bei Transporten mit Abmessungen ab 3,50 m Breite und/oder einer Länge von mehr als 30 m auf vorerst ausgewählten Strecken eine private Begleitung durch Verwaltungshelfer (BF4) anstelle eines Polizeieinsatzes durchgeführt. Die entsprechenden Roadmaps und Streckenauflagen können Sie zu Ihrer Verfügung auf der Website des Kreises Recklinghausen herunterladen (Liste aller im Kreis Recklinghausen verwendeten Roadmaps).

Sollte die von Ihnen beantragte Strecke nicht aufgelistet sein, ist für diese von Ihnen eine Roadmap dem einzureichenden Antrag beizufügen.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner