Leistungen Landeshundegesetz NRW

- Durchführung von Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz NRW
- Entscheidung über eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes einer bestimmten Rasse
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausnahme von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht

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