Leistungen Lärmminderungsplanung/Umgebungslärmrichtline

 

Die EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt und im 6. Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Lärmminderungsplanung §§ 47 a bis 47 f verankert. Ziel der europaweit wirkenden Umgebungslärmrichtlinie ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen "sichtbar" zu machen (im Wesentlichen Straßen-, Schienenverkehrs- sowie Fluglärm). Die Umgebungslärmrichtlinie gibt einen festen Zeitplan für die Ausarbeitung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen vor. Nach der Stufe 1 sind in zeitlichen Intervallen von fünf Jahren sowohl Lärmkarten als auch Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Eine Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen muss dann erfolgen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder in anderen schutzwürdigen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von 70 dB (A) und nachts von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Bei diesen Werten handelt es sich nicht um vom Gesetzgeber festgelegte Grenzwerte, sondern um sogenannte Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung. Eine verbindliche Handlungsverpflichtung der Baulastträger und Kommunen hinsichtlich der Reduzierung der Lärmursache besteht rechtlich gesehen nicht.

Für alle verbindlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gelten - zumindest in Deutschland - weiterhin die bestehenden Rechtsvorschriften. Lärmaktionspläne wirken sich jedoch auf andere Planungen wie Bauleitpläne, Verkehrspläne, Luftreinhaltepläne etc. aus. Da die Umgebungslärmrichtlinie mit den Lärmaktionsplänen einen Prozess initiiert, ergeben sich somit auch zahlreiche Synergieeffekte.

Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist die vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, die für Transparenz und die Kommunikation der Vorteile (besserer Gesundheitsschutz, attraktives Wohnumfeld, Vermeidung externer Kosten wie Mietzinsausfälle, Verminderung der Immobilienpreise u. v. m.) sorgen soll.

Aktuelle Informationen zur Lärmaktionsplanung finde Sie unter https://www.dorsten.de/Verwaltung/Presse/Laermaktionsplan.asp

 

 

 

 

 

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