Leistungen Mobilfunk

Die Nutzung des Handys ist für viele Menschen inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Daher haben die Mobilfunknetzbetreiber in den letzten Jahren in Dorsten zahlreiche neue Mobilfunksendeanlagen errichtet. Der Begrenzung der dadurch entstehenden elektromagnetischen Wellen (sog. Elektrosmog) wird durch die Grenzwerte in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BimSchV – Verordnung über elektromagnetische Felder) – volkstümlich auch Elektrosmog-Verordnung genannt - Rechnung getragen. In den allermeisten Fällen liegen die Belastungen durch "Elektrosmog" um das mehrere hundertfache unter den geltenden Grenzwerten. In der Regel sind für Dachantennen über 10 m Höhe sowie freistehende Antennenmasten Baugenehmigungen erforderlich. Die Standorte werden vorher mit dem Planungs- und Umweltamt der Stadt Dorsten abgestimmt.

Zuständige Fachbereiche