Leistungen Genehmigung von Zufahrten und Bordsteinabsenkungen

Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege sowie die damit verbundene Absenkung von Bordsteinen bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

gemäß Gebührensatzung

Unterlagen:

formloser Antrag und Lageplan