Leistungen Energieausweis

Durch die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wurde der Energieausweis für bestehende Gebäude eingeführt. In Zukunft muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.

Ab dem 01.01.2009 gilt für alle Wohngebäude die Ausweispflicht. Für öffentliche Nichtwohngebäude gilt die Pflicht ab dem 01.07.2009. Für kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler muss kein Energieausweis erstellt werden. Gebäudeeigentümer haben generell die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht allerdings bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der 1.Wärmeschutzverodnung von 1977 erreicht.  

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Die Umweltberatung der Stadt Dorsten und die Deutsche Energieagentur bieten umfangreiche Informationen und Ausstellerlisten.

 

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